Die Achtung und Wahrung der Menschenrechte sowie umweltschutzkonformes Handeln sind für uns ein unverzichtbarer Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung und in einer Grundsatzerklärung verankert (s. u. ). Hinweise oder Beschwerden in Bezug auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten können über das gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) eingerichtete Beschwerdeverfahren abgegeben werden. Nähere Informationen zum Beschwerdeverfahren können Sie unserer Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren entnehmen.
Sie können alternativ auch Beschwerden und Hinweise telefonisch, per Telefax, E-Mail oder postalisch abgeben. Dazu verwenden Sie bitte die folgenden Kontaktdaten:
Adresse: Uerdinger Straße 62, 40474 Düsseldorf
Telefonnummer: +49 211 415586817
Telefax: +49 211 415586820
E-Mail-Adresse: beschwerde@derhinweis.de
Prinzipien
Die Achtung und Wahrung der Menschenrechte sowie umweltschutzkonformes Handeln sind für die Vebego Deutschland B.V. & Co. KG mit den Tochterunternehmen
sowie deren in Deutschland ansässigen Tochtergesellschaften ein unverzichtbarer Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. International anerkannte Vereinbarungen zum Schutz der Menschenrechte werden respektiert und geltendes Recht umgesetzt.
Unsere Geschäftsprozesse sind so ausgestaltet, dass Menschenrechtsverletzungen in unserem Geschäftsbereich und den Zulieferern vorgebeugt bzw. entgegengewirkt werden. Unsere Grundsatzerklärung steht im Einklang mit folgenden Standards:
Diese Grundsatzerklärungen ergänzt den in unserem Unternehmen bestehenden Code of Conduct.
Erwartungen
Die in dieser Grundsatzerklärung dargestellten Prinzipien gelten sowohl für unseren eigenen Geschäftsbereich, d. h. für alle unsere Beschäftigten als auch für unsere Zulieferer in der Lieferkette. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie sich ebenfalls zur Einhaltung der dargestellten Prinzipien verpflichten und angemessene und wirksame Prozesse entwickeln und verankern, um sowohl die von uns entdeckten Risiken und Verletzungen zu adressieren und zu unterbinden als auch weitere mögliche Risiken zu entdecken.
Risiken
Im Rahmen unseres Geschäftsbereiches haben wir folgende Risiken als wesentlich erkannt:
Diese im Rahmen unserer Risikoanalyse noch vertiefend getroffenen Bewertungen der wesentlichen Risiken aus unseren Geschäftsbereichen werden wir regelmäßig hinterfragen und neu bewerten. Zur Minimierung der vorgenannten Risiken haben wir ein Risikomanagement eingerichtet und in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen verankert, welches den Besonderheiten unserer Branchen Rechnung trägt.
Unsere Geschäftspartner, Lieferanten und Mitarbeitenden wurden über unsere Standards informiert und werden von uns angehalten, durch ihre Tätigkeit und Leistungen die Sorgfaltspflichten im Bereich menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken sicherzustellen.
Verantwortlichkeiten
Die Verantwortung für die Umsetzung unserer Unternehmenspolitik liegt bei der Geschäftsleitung. Diese informiert sich regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über die Arbeit der zuständigen Personen und koordiniert die Aktivitäten. Zur Unterstützung und Überwachung wurde bei der M2 Personal GmbH Frau Elke Wurbs zur Menschenrechtsbeauftragten berufen, die in dieser Funktion eng mit den notwendigen Fachabteilungen, wie Einkauf, Recht, QM und Personal sowie den operativen Einheiten zusammenarbeitet. Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung zu den menschenrechtlichen und umweltrelevanten Sorgfaltspflichten werden wir jährlich Stellung nehmen und diesen Bericht veröffentlichen.
Beschwerdeverfahren
Unmittelbar Betroffenen und denjenigen, die Kenntnis von potenziellen und tatsächlichen Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen des Schutzes der Umwelt haben, wird die Möglichkeit geboten, auf Risiken und Verletzungen innerhalb unseres Geschäftsbereiches sowie der gesamten Lieferkette hinzuweisen. Über unser
haben die Personen die Möglichkeit, die Verstöße oder Missstände anzuzeigen. Meldungen werden vertraulich behandelt.
Die im Unternehmen implementierten Risikomanagementstrukturen sowie die eingeleiteten Maßnahmen inklusive des Beschwerdeverfahrens werden mindestens einmal jährlich sowie bei entsprechenden Hinweisen überprüft.
Wir werden diese Richtlinie weiter kommunizieren und unsere Mitarbeiter und Partner sensibilisieren und informieren.
Die Kontaktwege sowie die Verfahrensordnung sind auf unserer Internetseite www.m2-personal.de veröffentlicht.